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Büdinger Straße 41-43
Gießener Straße 3-11
Friedberger Straße 4-12
Im Rahmen des städtischen Wohnungsbauprogramms zur Behebung der Wohnungsnot der Nachkriegszeit entstand um 1930 vermutlich als Entwurf des Stadtbauamtes diese U-förmige Wohnanlage; drei viergeschossige Blocks mit markanten, durch ausgeprägte Aufschieblinge weit vorkragenden Walmdächern. Klinkerbänder zur Betonung der Sockel und Treppenhäuser sowie Fenster mit Läden und liegender Versprossung prägen die unaufdringlichen Fassaden.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |