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Die dreiseitig umbaute Hofanlage am Pilgerbach wurde um 1800 errichtet. Das auf einem hohen Sandsteinsockel in zwei Geschossen erstellte Wohnhaus zeigt ein Eichenfachwerk aus Dreiviertelstreben. Die Eckständer und Halsriegel sind mit Motiven wie Sechsstern, Beschlagornamentik, Voluten und Rankenschmuck versehen. Die klassizistische Eingangstür mit Oberlicht ist erhalten. Südlich steht eine großvolumige Doppeltorscheune aus dem Jahr 1810. Die Giebelseite ist mit Backsteinen ausgefacht. Nördlich schließt das in zwei Geschossen mit Drempelgeschoss erstellte Stallgebäude die Hofanlage ab. An der Traufseite sind alle Öffnungen an Originalposition erhalten. Zur Hofseite kragt ein auf Fichtenbalken gestütztes Schleppdach ca. 4 m aus. Die historische Hofpflasterung ist in Teilen erhalten.
Die Hofanlage direkt an der Durchfahrtsstraße ist aufgrund ihrer ortsbildprägenden Lage aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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