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Der Wohntrakt der Streckhofanlage ist inschriftlich in das Jahr 1840 datiert. Nur wenig später wurde der anschließende Scheunentrakt mit Drempelgeschoss errichtet. Das zweigeschossige Wohngebäude zeigt eine schlichte Rähmbauweise mit Langstreben sowie gefachübergreifender Verstrebung im Bereich der ehemaligen Scheunentoreinfahrt. Die Scheune wurde zu Wohnzwecken umgebaut, die ehemalige Toreinfahrt ist ablesbar geblieben.
Die Hofanlage ist als ein Beispiel kleinbäuerlicher Wohnformen aus ortsgeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal. Darüber hinaus ist sie aufgrund ihrer Lage am Rande des historischen Ortskerns Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |