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Das Wohnhaus einer dreiseitigen Hofanlage ist giebelständig zur Straße orientiert und inschriftlich auf 1857 datiert. Zweigeschossiger Rähmbau mit aufgesetztem Drempel. Das Fachwerkgefüge wird durch Stockwerksstreben an den Eck- und Bundständern sowie an den gedoppelten Fensterstielen ausgesteift.
Das Wohnhaus steht in einer städtebaulich markanten Eckposition zwischen der Straße Am Stege und der Hermann-Schafft-Straße. Es ist aus städtebaulichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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