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Hofanlage mit zur Straße giebelständigem Wohnhaus, anschließendem Stalltrakt und rückwärtiger groß dimensionierter Scheune. Das Wohnwirtschaftsgebäude aus der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde auf einem niedrigen Sandsteinsockel in zwei Geschossen erstellt. Profilierter Geschossüberstand mit gerundeten Füllhölzern und Balkenköpfen sowie einem Bandmotiv im Rähmbereich. Das Eichenfachwerk ist mit einzelnen Dreiviertelstreben und Kopfstreben im Erdgeschoss ausgesteift. Der an das Wohngebäude anschließende Stall aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts steht auf einem massiven Erdgeschoss, darüber ein Fachwerkobergeschoss mit Backsteinausfachung. Die den Hofraum abschließende Scheune aus dem frühen 19. Jahrhundert ist zu Wohnzwecken umgebaut. Symmetrisch aufgebautes Fachwerkgefüge mit einzelnen Kurz- und Dreiviertelstreben. Das Hofpflaster aus Basalt- und Sandsteinquadern ist größtenteils erhalten.
Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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