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Die Hofanlage besteht aus einem Wohn- und einem Wirtschaftsgebäude. Das ehemalige Ernhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ist zweigeschossig auf einem Sandsteinsockel errichtet; dreiseitig profilierter Geschossüberstand, die Eckständer sind mit Stabmotiven verziert. Regelmäßiges Eichenfachwerk bestehend aus Dreiviertelstreben an den Eckständern. Die bauzeitlich etwa gleich einzuordnende Scheune ist an den Eckständern mit Beschlagornamentik und an den Halsriegeln mit Flachschnitzereien verziert.
Der in diagonaler Flucht der Kirche liegende Hof mit seiner giebelständigen Scheune ist als Teil der Staffelung von Hofanlagen in diesem Straßenzug aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |