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Winklige Hofanlage gegenüber der Kirche, mit einem zweigeschossigen Wohnhaus und einem rechtwinklig anschließenden Scheunentrakt. Das Wohngebäude aus der Mitte des 18. Jahrhunderts ist in Rähmbauweise aus Eichenfachwerk erstellt. Symmetrisches Fachwerkgefüge aus Dreiviertelstreben mit Brust- und Halsriegeln an den Eckständern. Im Ober- und Dachgeschoss reihen sich im Brüstungsbereich Fußstreben, die durch mit Ranken und Sechsstern verzierte Andreaskreuze in der Giebelseite unterbrochen werden. Dreiseitig profilierter Geschossüberstand, die Eckständer sind mit Beschlagornamentik, die Halsriegel durch Flachschnitzerei verziert. Die Scheune ist inschriftlich auf 1845 datiert. Sie ist wie das Wohngebäude auf einem Sandsteinsockel in Rähmbauweise erstellt.
Die in unmittelbarer Nähe der Kirche gelegene Hofanlage ist aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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