Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das zweigeschossige giebelständige Wohnhaus einer Hofanlage ist in die Mitte des 18. Jahrhunderts zu datieren. Das Erdgeschoss zeigt an der Traufseite ein unregelmäßiges Fachwerkgefüge mit stellenweise breiten Gefachen, ausgesteift durch Dreiviertelstreben. Das Obergeschoss zeigt eine Reihung von Brüstungsstreben. Die zur Straße gewandte Giebelfassade ist symmetrisch aufgebaut. Das Wohngebäude ist vollständig unterkellert, wobei der Keller von der Hofseite unterhalb des Treppenaufgangs zugänglich ist.
Als Teil einer Hofanlage besitzt das unterhalb der Kirche gelegene Wohnhaus ortsgeschichtliche und städtebauliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |