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Der Streckhof ist inschriftlich auf 1837 datiert. Der südlich liegende Wohnbereich ist über einem hohen Sandsteinsockel in zwei Geschossen errichtet. Innerhalb der Sockelzone befindet sich ein Zugang zu einem Kriechkeller. Das Eichenfachwerkgefüge ist durch Dreiviertelstreben an Eck- und Bundständern verfestigt. Das Gebäude wird durch einen an den Straßenraum grenzenden zweiläufigen Treppenaufgang erschlossen. Unterhalb der Freitreppe befindet sich ein weiterer Zugang in die Sockelzone. Nördlich schließt der Wirtschaftsbereich mit weit auskragendem Vordach an.
Aufgrund seiner eng an den Straßenraum grenzenden Lage ist das zu einem Streckhof gewachsene Gebäude aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |