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Der Streckhof folgt dem Verlauf der leicht abknickenden Straße. Inschriftlich vermerkt ist in der Schwelle des Wohnhauses das Erbauungsdatum 1849. Zweigeschossiger Fachwerkbau mit Stockwerksstreben an den Eckständern. Der anschließende ältere Stalltrakt stammt vermutlich aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Ladeluken und die Fensteröffnungen im Obergeschoss sind an Originalposition erhalten.
Das im alten Ortskern an der Bauna aufgestellte Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung als Zeugnis bäuerlichen Lebens im 18. und 19. Jahrhundert sowie aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung, in der es eine Raumkante entlang der Straße bildet und den Eingang in die historische Ortslage markiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |