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In der Nachbarschaft zur Kirche städtebaulich markantes Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage. Mit seinem leicht ausgeprägten Geschossüberstand und dem teilweise noch sichtbaren Sandsteinsockel (Keller) lässt es sich in das letzte Drittel des 18. Jahrhunderts datieren. Zweigeschossige Rähmbauweise mit zweifach verriegelten Dreiviertelstreben an den Eckständern. Im Erdgeschoss wurde es bis auf die rückwärtige Traufseite massiv erneuert. Über dem Eingang befindet sich ein vermutlich bauzeitliches Zwerchhaus.
Gemeinsam mit der Kirchhofsmauer und dem Haus Guntershäuser Straße 5 bildet das Gebäude eine Platzsituation.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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