Rosenstraße 1
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Kassel, Landkreis
Baunatal
Rengershausen
  • Rosenstraße 1
Flur: 5
Flurstück: 13/6, 26/5

In mehreren Bauabschnitten U-förmig errichtete Hofanlage. An das giebelständige Wohnhaus der Zeit um 1760 schließt in der Verlängerung der Trauflinie ein inschriftlich auf 1879 datierter Fachwerkbau an. Gegenüber dem Wohngebäude steht eine großformatige Scheune, die mit einer Inschrift auf 1761 datiert wird. Rechtwinklig dazu, mit der rückwärtigen Traufseite zur Kirche ausgerichtet, befindet sich ein weiteres Fachwerkgebäude des letzten Drittels des 18. Jahrhunderts. Die Hofanlage wird durch ein hinter dem Wohnhaus frei stehendes klassizistisches Wirtschaftsgebäude und ein Backhaus komplettiert. Das zweigeschossige giebelseitig massiv erneuerte Fachwerkwohnhaus verfügt über eine regelmäßige Konstruktion. Die Eckständer wurden mit gedrehtem Stab, Volute und Blumenmotiv, die Winkelhölzer mit einfachen Rankenornamenten verziert. Anschließend der Wirtschaftstrakt in konstruktivem Fachwerk aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Große Tordurchfahrt. Charakteristisch für die dem Wohnhaus gegenüberliegende Scheune in Eichenfachwerk sind die drei großen Tore, mehrere Ladeluken und das weit ausladende, später ergänzte Vordach auf einer Fichtenkonstruktion. Eine besondere Stellung kommt dem traufständig orientierten Mitteltrakt zu. Er steht zum Teil auf sehr niedrigem Sandsteinsockel. Das in einer gut erhaltenen Rähmbauweise erstellte Gebäude besitzt in der hofabgewandten, zur Kirche ausgerichteten Seite eine schmuckreich geschnitzte Ornamentik mit Ecksäule, Spiegel und Ranken.

Die gut erhaltenen Gebäude sind Kulturdenkmal aufgrund ihrer bau- und ortsgeschichtlichen sowie künstlerischen Bedeutung. Sie stellen ein vollständiges Beispiel einer dreiseitig ausgebauten fränkischen Hofanlage dar und sind Zeugnis des bäuerlichen Lebens im 18., 19. und 20. Jahrhundert und des mit aufwendiger Fachwerkornamentik zum Ausdruck gebrachten Wohlstands.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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