Rosenstraße 2
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Kassel, Landkreis
Baunatal
Rengershausen
  • Rosenstraße 2
Flur: 5
Flurstück: 64/1

L-förmige Hofanlage aus dem Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts, bestehend aus traufständigem Fachwerkwohnhaus mit anschließender Stallscheune sowie einem weiteren Wirtschaftstrakt. Das südlich liegende Wohnhaus in dreizoniger Grundrissaufteilung wurde um 1780/90 errichtet. Der ursprünglich ebenerdige Eingang wurde durch einen klassizistischen Umbau zu einem zweiläufigen Treppenvorbau mit integriertem Kellerzugang umgestaltet, klassizistische Eingangstür. Fachwerkkonstruktion mit Mannfiguren an Eck- und Bundständern, profiliertem Rähmbereich und mit Spiegel und Lichtspirale geschnitzten Eckständern. Rankenornamentik an Halsriegeln. Rechtwinklig dazu und zunächst freistehend eine auf 1804 inschriftlich belegte Scheune mit nachträglich massiv eingefügtem Stallbereich. Zwischen Wohnhaus und Scheune befindet sich ein 1817 errichteter traufständiger Bau. Der ehemalige Torsturz mit Inschrift dient heute als Schwellenersatz auf der Rückseite des Wohnhauses. Das zum Teil zu Wohnzwecken umfunktionierte Wirtschaftsgebäude weist ein konstruktives Fachwerkgerüst mit nicht mehr vollständig ausgebildeten Mannfiguren und geschnitzter Ornamentik der Eckständer (Schlange, Lebensbaum, Spiegel) und Riegel (Schlange) auf. Straßenseitig wird das Anwesen durch eine Stallscheune des späten 19. Jahrhunderts, das an das 1804 errichtete Scheunengebäude unmittelbar anschließt, vervollständigt. Hier wird der Wandel des Wirtschaftens zu Beginn des 20. Jahrhunderts dokumentiert.

Die erhaltene Hofanlage ist Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen als Zeugnis des bäuerlichen Wohnens und Wirtschaftens im 18. und 19. Jahrhundert. Die für Rengershausen eindrucksvolle Qualität der Fassadengestaltung und Bauornamentik ist als Zeugnis der damaligen Bau- und Handwerkskunst zu erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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