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Typisches bäuerliches Wohnhaus um 1880 als Teil einer U-förmig angelegten Hofanlage an der Einmündung der Straße Im Eichboden in die Rosenstraße. Der zweigeschossige Rähmbau weist ein über dem Sockelgeschoss symmetrisch aufgebautes Fachwerkgerüst mit divergierenden Langstreben an den Eckständern und im Mittelteil auf. Zweiläufige, mit neuen Trittstufen versehene Eingangstreppe. Darüber ein breit aufliegendes Zwerchhaus. Der historische Hofbelag ist in Teilen erhalten.
Geschichtliche Bedeutung als großzügig angelegtes Fachwerkgebäude und Teil einer Hofanlage. Städtebauliche Bedeutung als das Straßenbild in Maßstab und Proportionen wesentlich bestimmendes Element .
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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