Märkerwaldstraße 2
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Gronau
  • Märkerwaldstraße 2
  • Mühlgraben
  • Meerbach
  • Am Schleifberg
Dingeldeins-Mühle, Schleifbergmühle
Flur: 3
Flurstück: 28/3, 28/4, 29, 83/5, 85

An der Gemarkungsgrenze zu Zell, am Fuße des Schleifberges gelegene Mühle. Als dreiseitige Hofanlage konzipiert, mit giebelständigem Wohnhaus, den Hof nach hinten abriegelndem, niedrigem Stall-Schuppen-Gebäude und ebenfalls giebelständiger Scheune. Östlich jüngerer Mühlenanbau. Das Wohnhaus gestelzt mit zweiläufiger Treppenanlage, die beiden Geschosse in Fachwerk, nur die zum Bach zeigende Giebelwand des Erdgeschosses massiv. Hier ein erneuertes, oberschlächtiges Mühlrad noch vorhanden, das einen Generator betreiben kann. Das Fachwerk konstruktiv, als Abschluss ein Satteldach. Die Wirtschaftsgebäude bis auf die Giebel der Satteldächer massiv. Zum Anwesen führt eine Bogenbrücke aus Granit.

Das Mühlenanwesen wurde 1859/60 von dem Besitzer der nahe gelegenen Clausenmühle, Johann Wilhelm Dingeldein, errichtet, als Müller setzte er bis 1867 seinen Schwiegersohn Peter Stephan ein, dann seinen zweiten Schwiegersohn Johann Peter Dingeldein aus Reichelsheim. In dessen Familie blieb die Mühle bis heute. Sie wurde 1972 stillgelegt, das im Sockelgeschoss des Wohnhauses eingebaute Mahlwerk ist jedoch noch erhalten. Das Wohnhaus der Mühle war ursprünglich nur eingeschossig, 1942 wurde es um ein Stockwerk erhöht.

Die mit zwei Mahlgängen ausgestattete Mühle leistete um 1900 pro Tag 14-15 Zentner, ihre Kunden kamen hauptsächlich aus Groß-Hausen. Als wohlerhaltenes Mühlenanwesen, das noch heute in Betrieb genommen werden könnte, ist die Dingeldeinsmühle von technischer und historischer Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, technischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
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Jüdischer Friedhof
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