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In 10 m Tiefe eine umfangreiche Anlage von Kühlkellern der Brauerei Heinrich Orlemann. Von einem rund 25 m langen, 4 m breiten und 3m hohen Hauptkeller gehen mehrere Seitenkeller - u. a. ein tiefer gelegener "See" und eine gemauerte, 8 m hohe Kuppel - sowie heute verschüttete Gänge ab. Kellerdecken z.T. gemauert oder mit Entlastungsbögen gestützt. Allen gemauerten Teilen gemeinsam ist das 1873 eingeführte "Normal-Ziegelformat"; die Anlage ist daher vermutlich zusammen mit einer
Faßhalle um 1882 entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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