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Im späten 18. Jahrhundert errichtetes giebelständiges ehemaliges Einhaus mit zweiseitig angeordneten Zwerchhäusern. Der Stallbereich im rechten Gebäudeteil wurde später ausgelagert. Rähmbau mit zu den Traufseiten ausgeprägtem Geschossüberstand und einem dichten Fachwerkgefüge, das an den Eckständern zweifach-, ansonsten einfach verriegelt ist. In den Eckständern gedrehte Stäbe mit Voluten- und Blumenmotiv; einfache Rankenornamentik in den Winkelhölzern. Erhalten ist eine gründerzeitliche Eingangstür.
Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen als ehemaliges Einhaus mit lebhaftem Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts in einer städtebaulich bedeutenden Lage in der alten Kirchringbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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