Untere Kirchstraße 2, ev. Kirche, Innenraum
Untere Kirchstraße 2, ev. Kirche
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Kassel, Landkreis
Baunatal
Rengershausen
  • Untere Kirchstraße 2
Ev. Kirche
Flur: 5
Flurstück: 8/8

Gegenüber der umliegenden Bebauung etwas erhöht liegend, nimmt das im Jahr 1800 fertiggestellte klassizistische Gotteshaus den Platz eines mittelalterlichen Vorgängerbaus ein. Die Saalkirche wurde nach den Plänen des Baumeisters Hisner über einem rechteckigen Grundriss errichtet. Aufgehendes Mauerwerk in Bruchsandstein, darüber ein einseitig abgewalmtes Satteldach mit einem eingestellten Fachwerktürmchen mit geschwungener Haube. Die Längsseiten werden von je drei hohen, mit Korbbogen überdeckten Fenstern geöffnet. Die Ost- und Westseite wird von je zwei Fenstern durchbrochen. Das mit kreisförmigem Oberlicht versehene Westportal trägt die Jahreszahl der Erbauung. Im Inneren befindet sich eine dreiseitige Empore, eine aus dem Jahr 1801 stammende Holzkanzel sowie eine 1839 aufgestellte Orgel. Bemerkenswert der wohl aus dem Vorgängerbau übernommene Taufstein mit der Jahreszahl 1575. Die Kirche ist umgeben von einer Rasenfläche, die ehemals als Friedhof diente. Die Errichtung der Mauer geht vermutlich auf das Jahr 1817 zurück. Aus etwas späterer Zeit stammen sechs gut erhaltene eiserne Grabkreuze, die etwa zwischen 1840 und 1880 datieren und östlich der Kirche aufgestellt wurden. Außerdem eine Gedenkstele von 1809.

Künstlerische und ortsgeschichtliche Bedeutung der klassizistisch gestalteten Kirche mit zum Teil original erhaltener Innenausstattung und dem aus dem Jahr 1575 stammenden Taufstein. Ortsgeschichtliche und städtebauliche Bedeutung aufgrund der zentralen Lage im Ort und als Nachfolgebau der mittelalterlichen Kirche mit der ringförmig angelegten Kirchhofmauer.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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