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An der Einmündung in die Guntershäuser Straße gelegenes zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, das im Kern in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts datiert werden kann. Das im Erdgeschoss vermutlich erneuerte, klassizistisch überformte Fachwerkwohnhaus lässt einen deutlich ausgebildeten, umlaufenden Geschossüberstand erkennen. Ursprünglich erhalten ist ferner das in Sandstein errichtete Sockelgeschoss sowie die wahrscheinlich unveränderte Fensteranordnung.
Das beschriebene Wohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als vermutlich eines der ältesten Fachwerkgebäude des Orts mit teilweise erhaltener, neoklassizistisch umgestalteter Fachwerkfassade und durch die Lage im Kreuzungsbereich mit Maßstab und Raum ordnender Funktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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