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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Am südlichen Ende der historischen Ortslage liegt im Bereich der Kreuzung Hermann-Schafft-Straße/Sendeweg/Mittelstraße ein traufseitig erschlossenes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus dem Jahre 1841. Die schlichte spätklassizistische Rähmkonstruktion ist mit Langstreben ausgesteift. Das Zwerchhaus stammt aus der Erbauungszeit.
Als Zeugnis der historischen Bebauung des Dorfkerns ist das Wohnhaus von ortsgeschichtlicher und durch seine Lage im Kreuzungsbereich von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |