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Traufständiges Wohngebäude einer Nebenerwerbslandwirtschaft aus dem frühen 20. Jahrhundert. Das zweigeschossige Backsteingebäude unter Satteldach wird durch ein Gesims mit Zahnfries horizontal gegliedert. Erschlossen wird das Gebäude über einen Ern mit einläufiger Außentreppe. Zusätzliche Akzente bilden die mit weißen Schlusssteinen eingefassten Segmentbogenfenster sowie der in gleicher Weise hervorgehobene Hauseingang.
Als Zeugnis des sozialen Wandels in Frommershausen von der bäuerlichen Gesellschaft zur Industriegesellschaft des 20. Jahrhunderts von sozialgeschichtlicher Bedeutung. Städtebauliche Relevanz als Teil der die Kirche umschließenden historischen Ringbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |