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Ehemalige Brauerei Diehl; die Gesamtanlage umfaßt den vermutlich in der Mitte des 19. Jahrhunderts aus dem Felsen gehauenen Kühlkeller, das 1902 mit hallenartigem Anbau an der Dieburger Straße entstandene Wohnhaus des Brauereibesitzers sowie neben vielen umgebauten Lagergebäuden den weitgehend unveränderten vierstöckigen "Brauturm".
Einzig erhaltenes, umfassendes Dokument eines Darmstädter Brauereibetriebes im früheren Brauereibezirk am Rand der Mathildenhöhe.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |