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In traufständiger Position errichtete Streckhofanlage, die inschriftlich auf 1790 datiert ist. In der ursprünglichen Gliederung befand sich im Sockelgeschoss der Stall, darüber Wohnbereich, der durch den Ern vom Lagerboden mit Tenne abgetrennt war. Zweigeschossige Rähmkonstruktion mit traufseitigem Geschossüberstand, symmetrische Fassadengliederung mit zweifach verriegelten Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern.
Als Zeugnis des bäuerlichen Lebens im 18. Jahrhundert ist der ehemalige Streckhof ortsgeschichtlich bedeutend. Städtebauliche Relevanz hat das Anwesen als Bestandteil der Straßenbebauung an der Alten Hauptstraße im historischen Ortskern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |