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Das Gebäude steht im Kreuzungsbereich von Alter Hauptstraße und Holländischer Straße. Das Fachwerk lässt auf ein im Kern barockes Gebäude aus dem frühen 18. Jahrhundert schließen, das nach Osten um vier Gefache erweitert wurde. Der zweigeschossige Rähmbau steht auf einem Bruch- und Hausteinsockel. Bund- und Eckständer sind mit einfach verriegelten Dreiviertelstreben, Brust- und Halsriegeln verstärkt. Über eine zweiläufige Außentreppe wird das Gebäude erschlossen.
Als Zeugnis des ländlichen Lebens im 18. Jahrhundert von geschichtlicher Bedeutung. Städtebauliche Relevanz des Gebäudes in einer Kreuzungssituation im Ensemble der historischen Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |