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Das giebelständige Gebäude ist Bestandteil der ehemals dreiflügeligen Hofanlage, zu der auch die benachbarten Häuser 5 und 7 gehören. Das angesprochene Haus war ursprünglich ein zweigeschossiges Lagergebäude in Rähmbauweise wohl aus dem 19. Jahrhundert. Anfang des 20. Jahrhunderts erfolgte der Umbau zum Wohnhaus in zeittypischen Formen: horizontale Bretterverkleidung der Fassaden, Haustür mit Backsteinrahmung, Sprossenfenster und Innenausbau. Nördlich schließt sich ein zweigeschossiger Wirtschaftsteil mit großer Durchfahrt aus dem 19. Jahrhundert an. Die ehemalige Siebertmühle mit Wirtschaftsgebäude ist von geschichtlicher Bedeutung. Der Umbau des Hauses 3 in den 1920er Jahren hat künstlerische Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |