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Zweieinhalbgeschossiges Wohnhaus des Brauereibesitzers Georg Diehl, 1902 zusammen mit dem hallenartigen Anbau in der für die Zeit typischen Mischung von Material- und Stilformen errichtet. Dominierend ist der in Zierfachwerk aufwendig gestaltete Zwerchgiebel und der auch den Hallenbau schmückende Schildgiebel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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