Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
In traufständiger Position errichteter Streckhof aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der Wohnbereich zeigt sich als zweigeschossiger Rähmbau aus Eiche mit traufseitigem Geschossüberstand unter Satteldach. Die straßenseitige Fassade ist symmetrisch in fünf Fensterachsen gegliedert. Als Hauptfassade ist aber die hofseitige anzusprechen, die im Bereich der Fenster umgestaltet wurde. Die zweiseitige Außentreppe aus Sandstein und die Eingangstür haben sich erhalten.
Nördlich schließt sich das ehemalige Wirtschaftsgebäude aus dem späten 19. Jahrhundert an. Der auf einem Sandsteinsockel erstellte zweigeschossige Rähmbau wird verfestigt durch von Eck- zu Bundständern verlaufende Diagonalstreben.
Städtebauliche und ortsgeschichtliche Relevanz des ehemaligen Streckhofs in markanter Stellung am nordwestlichen Rand des historischen Ortskerns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |