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Das giebelständig zur Mauerstraße errichtete Wohnhaus ist auf die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts zu datieren. Die zweigeschossige Rähmkonstruktion unter Satteldach ist an Bund- und Eckständern zweifach verriegelt, Dreiviertel- und Halbstreben steifen die Konstruktion aus. Hofseitig wird das Gebäude über einen fast ebenerdigen Ern erschlossen, ein weiterer Zugang befand sich wohl ursprünglich in der östlichen Giebelwand. Das Fachwerkgefüge ist an der Nordseite teilweise massiv ersetzt.
Zusammen mit Haus Nr. 4 bildet das Gebäude eine Torsituation zur Kirchringbebauung. Als Teil der historischen Bebauung im Ortskern im südlichen Sichtbereich der Kirche ist das barocke Fachwerkwohnhaus von städtebaulicher und ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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