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Das giebelständig zur Mauerstraße errichtetet dreizonige Ernhaus ist auf das späte 18. Jahrhundert zu datieren. Der zweigeschossige Rähmbau steht auf einem niedrigen Sandsteinsockel und ist an Bund- und Eckständern zweifach verriegelt. Umlaufender Geschossüberstand mit gerundeten Balkenköpfen und Füllhölzern.
Zusammen mit Haus Nr. 1 bildet das Gebäude eine Torsituation zur Kirchringbebauung. Als Teil der historischen Bebauung im Ortskern im südlichen Sichtbereich der Kirche ist das Fachwerkwohnhaus durch seine markante Präsenz im Straßenbild von städtebaulicher und geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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