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Das Wohnhaus aus dem frühen 20. Jahrhundert liegt den Straßenverlauf begleitend gegenüber der Kirche. Die straßenseitige Fassade ist in drei Fensterachsen gegliedert. Die Gebäudekanten, die Traufe, der Ortgang des Zwerchhauses sowie die Segmentbögen und die Laibungen der Fensteröffnungen sind mit Sichtmauerwerk betont. Die Brüstungsfelder im Obergeschoss zeigen als Schmuckform ein Balustradenmotiv.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung als Wohnhaus aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts mit angegliederter Nebenerwerbslandwirtschaft im historischen Ortskern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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