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Das kleinmaßstäbliche Einhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhundert ist Bestandteil der den Kirchhof begleitenden Bebauung. Das Wohngebäude wurde in zweigeschossiger Rähmbauweise errichtet. Das einfach verriegelte Eichenfachwerkgefüge wird durch Dreiviertelstreben ausgesteift. Traufseitig zeigt sich ein profilierter Geschossüberstand mit abgerundeten Balkenköpfen. Der Eingangsbereich ist an originaler Position erhalten. Das Nebengebäude diente als Stall und Speicher und wurde Anfang des 19. Jahrhunderts errichtet. Aus dieser Zeit dürfte auch das Zwerchhaus oberhalb des Eingangsbereiches stammen.
Das Wohngebäude ist mit dem ehemaligen Wirtschaftstrakt Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung als Fachwerkgebäude mit Nebenerwerbslandwirtschaft im Nahbereich des Kirchhofs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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