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Das um 1700 errichtete Einhaus wurde Ende des 19. Jahrhunderts giebelseitig erweitert. Das Gebäude ist Teil der Bebauung um den Kirchhof und steht in einem Kreuzungsbereich. Das ursprüngliche Gebäude umfasst die hinteren fünf Gefache und wurde in Rähmbauweise auf einem durch das Straßengefälle ansteigenden Sandsteinsockel errichtet. Das einfach verriegelte Eichenfachwerkgefüge wird durch zum Teil gebogene Dreiviertelstreben an den Eck- und Bundständern ausgesteift. An beiden Traufseiten zeichnet sich ein profilierter Geschossüberstand ab. Der giebelseitige Anbau wurde ebenfalls in Rähmbauweise ausgeführt. Das einfach verriegelte Fichtenfachwerk wird durch geschosshohe Streben ausgesteift.
Das Fachwerkwohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als ältestes Haus der Kirchringbebauung, das mit seiner Kreuzungslage und als Bestandteil der historischen Bebauung um den alten Kirchhof ortsbildprägend ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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