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In zurückversetzter Lage zur Friedhofstraße errichtetes Einhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das zweigeschossige Gebäude wurde in Rähmbauweise auf einem halbhohen Sandsteinsockel errichtet. Das einfach verriegelte Eichenfachwerkgefüge wird durch nach innen geneigte Langstreben an den Eck- und Bundständern ausgesteift. Alle Fensteröffnungen sind an originaler Position erhalten.
Das ehemalige Einhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Fachwerkwohnhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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