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Das in Massivbauweise auf einem Hausteinsockel errichtete zweigeschossige Gebäude mit Drempel stammt aus dem frühen 20. Jahrhundert und zeigt eine schmuckreiche Straßenfassade. Sie ist in fünf Fensterachsen gegliedert, wobei der ursprüngliche Eingangsbereich zu einem Fenster umgebaut wurde. Das Sichtmauerwerk ist mit gelben Backsteinbändern auf Höhe der Brüstungen und der Oberlichter verziert. Die Segmentbögen der Fensteröffnungen werden durch einen gelben Binderverband betont. Zwischen Erd- und Obergeschoss ist ein Deutsches Band angeordnet.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung als Wohnhaus aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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