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Das Wohnhaus wurde um 1900 errichtet und markiert die zeitgleiche Ortserweiterung. Das zweigeschossige Backsteingebäude ist mit zahlreichen Schmuckelementen aus gelben Backsteinen verziert. Zwischen Erd- und Obergeschoss ist ein Fries aus schräg gestellten roten Backsteinen angeordnet, der mit gelben Backsteinen gerahmt ist. Die Brüstungsfelder des Obergeschosses sind mit Rauten aus gelben Backsteinen verziert. Die Fensterbänke des Obergeschosses sind zu einem durchgängigen profilierten Gesims zusammengefasst, die Schlusssteine der Laibungen werden aus bossierten Sandsteinen gebildet.
Das Backsteingebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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