Veckerhagener Straße 39, ev. Kirche, Innenraum
Veckerhagener Straße 39, ev. Kirche
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Kassel, Landkreis
Fuldatal
Ihringshausen
  • Veckerhagener Straße
Ev. Kirche
Flur: 10
Flurstück: 181/6

Der barocke Kirchenbau wird von dem mittelalterlichen Kirchhof umschlossen, auf dem sich der Vorgängerbau befand. Von hier ausgehend hat sich Ihringshausen siedlungsgeschichtlich entwickelt. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde eine bereits im 13 Jahrhundert erwähnte Kapelle mit Erlaubnis des Landgrafen zu einer Kirche ausgebaut. 1737 war diese Kirche derart baufällig, dass man sich entschloss, eine neue Kirche zu errichten. Der Portalschlussstein nennt eine Instandsetzung im Jahre 1837. Die 15,5 m lange und 9,10 m breite, einschiffige barocke Kirche, steht wohl nicht auf mittelalterlichen Grundmauern. Als einziger Rest des spätgotischen Baus ist auf der Westfassade der Kirche die eingemauerte Skulptur eines menschlichen Kopfes erhalten, die entweder als Konsole oder als Schlussstein eines Gewölbes gedient haben muss. Die Bruchsteinwände sind bis auf die Ecklisenen, den Sockel und die Laibungen der Fensteröffnungen und des Eingangsportales weiß verputzt. Der Innenraum wird über hohe Rundbogenfenster belichtet. Auch das Eingangsportal zeigt einen Rundbogen, wobei der Scheitelpunkt und die Kämpferpunkte durch hervortretende Sandsteinquader besonders betont werden. Über der Eingangsfassade erhebt sich über dem mit Biberschwänzen gedeckten Mansarddach ein gestufter Glockenturm, der von einem quadratischen Querschnitt in einen achteckigen übergeht und zur Spitze im Umfang abnimmt. Er endet in einer Schweifkuppel. In dem Turm sind allseitig Schallöffnungen und im unteren Bereich ein Fenster angeordnet. Der Innenraum wird von einer Tonne überspannt, die über eine große Voute in ein Kämpfergesims übergeht.

Die Kirche von Ihringshausen ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer städtebaulichen, künstlerischen sowie ortsgeschichtlicher Bedeutung als barockes Gotteshaus, das den Ortskern bestimmt. Darüber hinaus ist der umliegende Kirchhof aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen als historische Grünfläche zu schützen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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