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Giebelständig zur Veckerhagener Straße gelegenes Einhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert. Die zweifach verriegelte Rähmkonstruktion unter einem hohen Satteldach wird durch Dreiviertelstreben an Eck- und Bundständern ausgesteift. Die Fensteröffnungen und der Eingangsbereich sind an originaler Position erhalten.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Einhaus aus dem Beginn des 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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