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Um 1900 errichtetes, zweigeschossiges Wohngebäude mit rückwärtigem Stall- und Speichergebäude. Das in Massivbauweise errichtete Wohnhaus schließt mit einem Mansarddach ab. Die straßenseitige Fassade ist in drei Achsen gegliedert. Die Gebäudekanten, die Rundbögen und das untere Drittel des Erdgeschosses zeigen Sichtmauerwerk, während die übrigen Flächen verputzt sind. Das Zwerchhaus ist fachwerksichtig. Durch eine große Toreinfahrt gelangt man in den Hinterhof, der mit einem Stall- und Speichergebäude abschließt. Das Gebäude besteht aus einem Backsteinerdgeschoss und einem Fachwerkobergeschoss.
Wohnhaus und Stallgebäude sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung, da beide Gebäude eine Hinterhofsituation wiedergeben, wie sie im frühen 20. Jahrhundert üblich war.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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