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Am Rand des historischen Ortskerns gelegenes, um 1800 giebelständig zur Veckerhagener Straße errichtetes Fachwerkwohnhaus. Das zweigeschossige Fachwerkgebäude mit Mansarddach wurde in Rähmbauweise auf einem durch das leichte Gefälle ansteigenden Sandsteinsockel errichtet. Das Eichenfachwerkgefüge zeigt Mannfiguren an den Eck- und Bundständern, zudem Rundstabmotive an den Eckständern. Dreiseitiger, profilierter Geschossüberstand. Vereinzelt sind an den Halsriegeln florale Motive angeordnet. An den Türpfosten sind die Initialen des Zimmermeisters und die ersten Ziffern des Baujahrs erhalten. Die Fensteröffnungen befinden sich an originaler Position.
Das Fachwerkwohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung und markiert den Rand des historischen Ortskerns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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