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Traufständig an der Veckerhagener Straße gelegener zweigeschossiger Mauerwerksbau aus dem frühen 20. Jahrhundert. Den Übergang zum Obergeschoss markiert ein Fries. Die Brüstungsfelder sind mit gelben Backsteinen eingerahmt. Das Drempelgeschoss ist über einen Zinnenfries vom Obergeschoss abgesetzt. Auf der Gebäuderückseite wurde ein Wirtschaftsgebäude angebaut mit einem Stall im Erdgeschoss und zwei Speichergeschossen.
Das Wohnhaus mit dem rückwärtigen Wirtschaftsgebäude ist ein Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als ein typisches Wohnhaus aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts mit angegliederter Nebenerwerbslandwirtschaft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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