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Das zweigeschossige ehemalige Einhaus liegt im Kreuzungsbereich von Veckerhagener und Grebenstraße. Zu datieren ist es auf die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die freiliegende Fassade zeigt ein in Rähmbauweise erbautes Eichenfachwerkgefüge, das durch Langstreben an Eck- und Bundständern ausgesteift wird. Die Anordnung und die Proportionen der Fensteröffnungen lassen auch für die übrigen Fassaden auf ein intaktes Fachwerkgefüge schließen. Auch der Eingangsbereich ist an originaler Position erhalten. Das über dem Eingangsbereich angeordnete Zwerchhaus stammt aus der Erbauungszeit.
Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als ein in seinen Nutzungsbereichen und seinem Fachwerkgefüge erhaltenes Einhaus aus dem 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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