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Das Fachwerkwohnhaus wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts leicht zurückversetzt zur Veckerhagener Straße errichtet. Die zweigeschossige Rähmkonstruktion ist einfach verriegelt und wird durch geschosshohe Streben an den Eck- und Bundständern ausgesteift. Die Fassaden sind achsensymmetrisch aufgebaut, die Fensteröffnungen und der Eingangsbereich sind an originaler Position erhalten.
Das Wohnhaus ist ein Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als in weiten Teilen original erhaltenes Fachwerkgebäude aus dem 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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