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Ursprünglich gepflasterte Betonbrücke mit drei Kappengewölben über die hier seit 1871 im Einschnitt geführte Odenwaldbahn. Die dekorativen Sandsteinpfeiler und ursprünglichen Eisengitter des Geländers sind erhalten.
Die Brücke wurde vermutlich vor 1910 noch für die alte Trassenführung entlang der Ringstraße gebaut - hier ist das Gewölbe erhalten - war aber schon für die 1910 in Zusammenhang mit der Projektierung der neuen Bahnhöfe erfolgten Abknickung derTrasse nach Norden eingerichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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