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Leicht zurückversetzt an der Veckerhagener Straße gelegenes zweigeschossiges Wohnhaus mit Drempelgeschoss unter Mansarddach. Das um 1900 errichtete Gebäude ruht auf einem bossierten Sandsteinsockel. Die in vier Fensterachsen gegliederte Straßenfassade ist durch einen Risalit betont. Das Erdgeschoss zeigt bis zur Hälfte des Geschosses Sichtmauerwerk. Auch die Gebäudekanten und die Laibungen der Segmentbogenfenster sind mit Sichtmauerwerk eingefasst.
Das Wohnhaus ist in der um die Jahrhundertwende typischen Formensprache errichtet und als solches aus geschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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