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An einer platzartigen Aufweitung der Moltkestraße liegt das zweigeschossige Backsteinwohnhaus mit Kniestock aus dem frühen 20. Jahrhundert. Das Gebäude zeigt ein Sichtmauerwerk aus Backsteinen auf einem Hausteinsockel. Die Fassade ist durch die regelmäßige Anordnung von Segmentbogenfenstern gegliedert. Im Erdgeschoss sind die Brüstungsfelder als Nischen ausgebildet. Zwischen Erd- und Obergeschoss ist ein Deutsches Band angeordnet. Die Kämpfer und der Übergang zum Drempel sind durch gelbe Backsteinbänder hervorgehoben. Alle Segmentbögen sind durch einen gelben Binderverband zusätzlich betont.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung als Wohnhaus aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts, das einen Platzraum innerhalb der Moltkestraße fasst.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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