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Traufständig direkt an den Straßenraum der Moltkestraße grenzendes zweigeschossiges Wohnhaus mit Kniestock aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts. Die Sichtmauerwerkfassade zeigt Segmentbogenfenster mit Sandsteinfensterbänken. Die Segmentbögen sind mit einer Binderschicht aus gelben Backsteinen betont. Zwischen Erd- und Obergeschoss befindet sich ein Deutsches Band. Das Erd- und Obergeschoss sowie das Zwerchhaus sind mit jeweils zwei gelben Backsteinbändern verziert. Die Brüstungsfelder des Obergeschosses sind mit gelben Backsteinen gerahmt. Das Drempelgeschoss ist durch einen Zinnenfries vom Obergeschoss abgesetzt.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Wohnhaus aus dem Anfang des 20. Jahrhundert mit zeittypischer Detailausbildung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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