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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus steht giebelständig zur Straße und ist in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zu datieren. Die Rähmkonstruktion steht auf einem Hausteinsockel und ist zweifach verriegelt an Bund- und Eckständern. Im Satteldach ist an der Ostseite ein Zwerchhaus eingelassen, das auf die Erbauungszeit zu datieren ist. Der südliche Gebäudeteil ist im Erdgeschossbereich teilweise massiv erneuert.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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