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Bei dem Gebäude handelt es sich um das 1904/05 errichtete neue Schulhaus von Knickhagen. Es bestimmt den Kreuzungsbereich von Osterbach- und Erlenbuschstraße. Der zum Kreuzungsbereich orientierte Querriegel mit Zwerchhaus bildet die Eingangszone. Der zweigeschossige Baukörper steht auf einem Rustikasockel. Die Gebäudekanten und die Fensteröffnungen sind mit Backsteinen eingefasst. Die Traufkanten sind mit einem Bogenfries verziert.
Die alte Schule ist Kulturdenkmal wegen ihrer städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung. Aufgrund ihrer Lage und der Betonung durch den Glockenturm ist das Gebäude ortsbildprägend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |