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Das ehemalige Wirtschaftsgebäude liegt giebelständig zur Sudholzstraße und gehörte ursprünglich zur Hofanlage Osterbachstraße 5. Mit dem Einhaus Sudholzstraße 1 bildet der ehemalige Stall- und Speichertrakt eine Torsituation zur Sudholzstraße. Das zweigeschossige Gebäude aus dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts wurde auf einem niedrigen Sandsteinsockel errichtet. Das einfach verriegelte Eichenfachwerkgefüge wird durch Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern ausgesteift.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung als ehemaliges Wirtschaftsgebäude, das heute als Wohnraum genutzt wird und mit der gegenüberliegenden Sudholzstraße 1 eine Torsituation bildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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