Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Leicht zurückversetzt zur Sudholzstraße gelegene Streckhofanlage, die ursprünglich aus einem Erntennenhaus entstanden ist. Das Erntennenhaus ist inschriftlich auf 1784 datiert. Es umfasste den mittleren Wirtschaftstrakt mit seitlichem Wohnbereich. Die zweigeschossige Rähmbauweise mit einfach verriegeltem Eichenfachwerkgefüge wird durch Dreiviertelstreben ausgesteift. 1840 wurde das Erntennenhaus nach Osten erweitert. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde westlich ein weiterer Wirtschaftstrakt in zweigeschossiger Rähmbauweise angebaut.
Die in leichter Hanglage errichtete Streckhofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung als gewachsene Hofanlage, deren Ursprünge in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts liegen. Durch ihre zurückversetzte, raumbildende Lage schafft sie eine städtebaulich wichtige Platzsituation.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |